I. Einleitung zum Thema Bürgerbeteiligung

Was versteht BOB unter Bürgerbeteiligung? Warum ist und wird die Teilhabe Aller heute und in Zukunft noch wichtiger werden für unsere Demokratie?

Einleitung »

Unsere Demokratie ist grundsätzlich eine gute Demokratie. Aber die Deutschen sind nicht mehr die Menschen der 50er Jahre, als unsere Demokratie eingerichtet wurde. Die Bürgerinnen und Bürger haben sich von Autoritätsgläubigkeit weg entwickelt hin zu selbstbewussteren und mehr für das Gemeinwohl verantwortlichen Individuen. Unsere Demokratie ist aber die von vor 60 Jahren. Sie braucht Erneuerungen und Ergänzungen, um den heutigen weiter aufgeklärten Menschen gerecht zu werden. Sie muss um Elemente der Bürgerbeteiligung erweitert werden, mit denen die Einwohner besser in Entscheidungen, die ihre Lebensumwelt betreffen, mit einbezogen werden können.
Das Angebot an politischer Beteiligung aller muss dringend erweitert werden!

Viele Bürger sind "politikverdrossen", fühlen sich ausgegrenzt und frustriert, was die politischen Entscheidungen betrifft.

Wenn die Politik und die Verwaltung mit ihren Beschlüssen bei Bürgern Zufriedenheit hervorrufen will, dann müssen die Entscheidungen transparent sein. Die Elemente der Bürgerbeteiligung werden dafür sorgen, sofern ehrlich und offen in diesem Zusammenhang gehandelt wird. So wird die Bürgerbeteiligung als Belebung und Bereicherung der repräsentativen Demokratie von Bürgern, Politik und Verwaltung begriffen werden. Bürgerbeteiligung ersetzt nicht die gesetzlichen demokratischen Regeln und Vorschriften. Inakzeptanz von Politik- und Verwaltungsentscheidungen bei Bürgern zieht oft Verfahren bis ins Juristische nach sich, was eine Menge Mittel erforderlich macht. Diese können eingespart werden.

Die Bürgerschaft muss beim Entstehungsprozess der Entscheidungen mit ihrer Kompetenz und Erfahrung mitwirken. Die Politik muss einen Teil ihrer Entscheidungsmacht an die Bürger/innen abgeben.

Auch in Oberhausen muss mehr beteiligende Demokratie stattfinden, um mehr Akzeptanz und Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Entscheidungen des Stadtrats zu erreichen.  
Es gilt also verbindliche Kriterien durch einen Arbeitskreis zu erarbeiten, die für Projekte mit Beteiligungsverfahren zwingend erforderlich sind. Es muss gewährleistet sein ab welchem Zeitpunkt sie beginnen und welche Beteiligungsverfahren zu wählen sind. Es ist Sorge dafür zu tragen wie die Ergebnisse in das Verwaltungshandeln und in die politischen Entscheidungen rückgekoppelt werden oder wie auch bei langandauernden Prozessen die Beteiligung sichergestellt werden kann. Für diese und weitere Fragen gilt es entsprechende Richt- und Leitlinien zu entwickeln, die Transparenz und Sicherheit für alle Beteiligten gewährleisten sowie sachgemäße Entscheidungen sicherstellen. Die Art der Beteiligung, das Beteiligungsverfahren, kann je nach Projekt variieren und soll unter Nutzung geeigneter noch zu bestimmender Methoden organisiert werden.
Bei der Entwicklung von Leitlinien für die Bürgerbeteiligung muss es die Einrichtung eines Arbeitskreises geben, der sich aus Vertretern der Bürgerschaft, des Stadtrats und der Verwaltung zusammensetzt.

Experten aus Soziologie und Verwaltungswissenschaften sind hinzuzuziehen, die die Mitglieder des Arbeitskreises kompetent in Fragen der bürgerbeteiligten Teilhabe beraten können.

II. Ziele der Bürgerbeteiligung

Wer kann Beteiligung anregen, und wie kann jeder Einzelne beteiligt werden. Das Bündnis Oberhausener Bürger hat Ziele entwickelt um die Bürgerschaft zu stärken.

1. Bürgerbeteiligung ist Demokratie

Die Bürgerbeteiligung in Oberhausen ist eine Erweiterung der bestehenden repräsentativen Demokratie mit beteiligenden Mitteln, die in ihrer Form gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dennoch legal sind. Bisherige Entscheidungsstrukturen sind so zu erweitern.

2. Bürgerbeteiligung = Grundlage für Ratsentscheidungen

Die Bürgerbeteiligung (BBT) ist nicht nur ein zusätzlicher Meinungsfaktor, sondern sie ist die Grundlage für Ratsentscheidungen. Ein Teilen der politischen Macht bedeutet Abgabe von Macht an die Bürgerschaft.

3. Beteiligung auf Augenhöhe

Die städtischen Verantwortungsträger verabschieden sich von einem „von oben herab“-Verhalten, eine politische oder verwaltungstechnische Bevormundung findet ihr Ende.

4. Wer kann Beteiligung anregen?

Alle Oberhausener und Oberhausenerinnen ab 16 Jahren können sich mithilfe der Bürgerbeteiligung in kommunale Planungen und Projekte der Stadt Oberhausen einbringen und auch selbst eigene Themen/Projekte/Planungen mittels Bürgerbeteiligungsverfahren in Gang bringen.
Nicht wahlberechtigte Oberhausener unter 16 Jahren können BBT-Verfahren durch sie vertretende Erwachsene anregen. Sie dürfen sich dabei auch Schulen, Kitas und Vereinen, bedienen.
Bürgerinitiativen, Vereine und bürgerschaftliche Institutionen dürfen ebenso ihre Wünsche und Ideen mittels Bürgerbeteiligungsverfahren einbringen.
Auswärtige, die von Oberhausener Projekten direkt betroffen sind, haben ebenfalls die Möglichkeit  Bürgerbeteiligungsverfahren in ihrem Sinne anzuregen.

5. Motivation zur BBT

Die Motivation zur Bürgerbeteiligung muss alle Stadtteile und Bevölkerungsschichten ansprechen.

6. Bürgerwillen kennenlernen

Die Stadtverwaltung Oberhausen sowie die Politik nutzen  die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung den Bürgerwillen kennenzulernen, um ihm nach Möglichkeit nachzukommen.
Der Stadtverwaltung und der Politik vermitteln sich durch die Bürgerbeteiligung die Vorstellungen und Wünsche der Bürgerschaft Oberhausens klarer.

7. Kultur des gegenseitigen Zu- und Hinhörens

Es wird eine Kultur des gegenseitigen Zu- und Hinhörens entwickelt, um dadurch nach und nach ein erfolgreiches und nachhaltiges Konzept von Bürgerbeteiligung zu erreichen.

8. Bürgerbeteiligung begegnen

Der Interessensvielfalt, dem Selbstbestimmungs- und Mitwirkungsbedürfnis der Bürger soll mit den Instrumenten der Bürgerbeteiligung besser nachgekommen werden als bisher.

9. Kompetenzen und Erfahrungen der Bürgerschaft

Die Kompetenzen und Erfahrungen der Bürgerschaft werden kooperativ für das Gemeinwesen genutzt.

10. Bürgerschaft ist aktiv beteiligt

Die Bürgerschaft Oberhausens ist nicht weiter nur Kritiker ihrer Politiker und Mitglieder der Stadtverwaltung sondern aktiv an erkannten Problemlösungen beteiligt.

11. Identifikation und Lebensqualität

Durch aktives Anregen und Mitwirken bei der Gestaltung der Stadt, erlebt  die Einwohnerschaft eine bessere Identifikation mit ihrem Oberhausen. Demokratische Teilhabe stellt sich für die Bürgerschaft als sinnvoll heraus. Die Bürgerbeteiligungsverfahren werden die Lebensqualität in Oberhausen steigern.

12. Akzeptanz von Beschlüssen und Maßnahmen

Durch die frühzeitige Beteiligung an Entscheidungsprozessen wird die Akzeptanz von Beschlüssen und Maßnahmen gefördert, was dem allgemeinen Stadtfrieden förderlich ist. Widerstreitende Interessen werden möglichst integriert.

13. Besseres Image für Oberhausen

Durch die aktive Mitwirkung der Bevölkerung verbessert sich das Bild der Stadt Oberhausen in der Außendarstellung.

14. Stärkung der Bürgerschaft/Zivilgesellschaft

Wichtig und unabdingbar ist die Stärkung der Bürgerschaft/Zivilgesellschaft, auch deren Selbstbewusstsein, durch Beteiligungsprozesse.

15. Sorgsamer Umgang mit Ressourcen aller Art

Nicht vernachlässigt werden darf bei der Beteiligung der Bürgerschaft und daraus resultierenden Vorschlägen und Ergebnissen der sorgsame Umgang mit Ressourcen aller Art (Finanzen, Umwelt, Denkmalschutz, …)

16. Gleichberechtigung

Ebenso wird im Rahmen von Bürgerbeteiligungsprozessen in Oberhausen auf Gleichstellung von Frau und Mann genauso geachtet wie auf die Belange von Menschen mit Behinderung.
Den kulturellen und soziologischen Besonderheiten von Menschen mit Migrationshintergrund ist bei Bürgerbeteiligungsprozessen in Oberhausen Sorge zu tragen.

III. Gestaltungsmerkmale/-mittel

Transparenz, Frühzeitigkeit und Fairness halten wir von BOB u.a. für die Grundlagen echter Bürgerbeteiligung. Die Bürgerschaft muss schon frühzeitig umfassend und wahrheitsgetreu über Planungen, Projekte und Vorhaben informiert werden.

1. Transparenz

In allen Belangen der Bürgerbeteiligung hat Transparenz zu herrschen. Es muss in jedem Moment eines Beteiligungsprozesses klar und deutlich sein, welche Interessen verfolgt werden und wem sie zu Gute kommen.
Die Bürgerschaft muss schon frühzeitig umfassend und wahrheitsgetreu über Planungen, Projekte und Vorhaben informiert werden. Auch für den Verlauf der Entscheidungsprozesse gilt ständige Offenheit. Entsprechendes Instrument ist die schnelle Veröffentlichung der Vorgänge und Ergebnisse der Beteiligungsverfahren in verschiedenen Medien. Sie gewährleistet eine umfassende und verlustfreie Dokumentation, die für jeden erreichbar ist.

2. Nachvollziehbarkeit/Verständlichkeit

Alle Texte, wie Erklärungen, Protokolle, Veröffentlichungen, aber auch das gesprochene Wort, sind im Bürgerbeteiligungsprozess einfach, gut verständlich und nachvollziehbar für jedermann zu halten. Die Klarheit der Sprache ist in allen Belangen, bei Schriftlichem und Mündlichem zu beachten. Die Möglichkeit zusätzlicher Erklärungen muss auf Nachfrage immer gegeben sein. Für entsprechende Sensibilität muss in Politik und Verwaltung gesorgt sein.

3. Zugänglichkeit/Barrierefreiheit

Alle Bürger/innen müssen offenen Zugang zu allen Belangen der Bürgerbeteiligungsprozesse haben. Die Bürgerschaft muss sich jederzeit uneingeschränkt über den Fortgang eines Bürgerbeteiligungsverfahrens informieren können. Es darf keinerlei Hürden geben, um an gewünschte Informationen zu kommen.
Die Barrierefreiheit betrifft nicht nur die Hilfen für Menschen mit Behinderung, sondern auch Hilfe zur Verständlichkeit von Sachverhalten.

4. Niederschwelligkeit

Komplizierte Antragsverfahren sind im Sinne einer bürgerfreundlichen Beteiligung nicht zugelassen. Für den Erhalt von Informationen im Rahmen einer Bürgerbeteiligung gilt für Beteiligte wie Unbeteiligte, dass es keine aufwändigen Wege zu ihrer Erlangung gibt.
Formlose Antragstellung und Hilfe von Anfang an soll die Bürgerschaft motivieren und unterstützen sich zu beteiligen und zu informieren.

5. Verbindlichkeit/Verlässlichkeit

Das wichtigste Mittel, das Vertrauen bei der Bürgerschaft bringt, ist die Gültigkeit von Verbindlichkeit und Zuverlässigkeit im Umgang mit den erarbeiteten Ergebnissen der Bürgerbeteiligungsverfahren. Sie sind verlässlich und verbindlich im Rat der Stadt Oberhausen zu behandeln. Sie gehen in die Diskussion eines Abwägungsprozesses und die rechtsverbindliche Entscheidung der Ratsmitglieder mit ein. Durch die Verbindlichkeit wird der Enttäuschung und der Abwendung der Bürger/innen vorgebeugt (Politikverdrossenheit).
Durch eine Satzung/Geschäftsordnung werden die Leitlinien für Bürgerbeteiligungsverfahren festgehalten, damit Verbindlichkeit und Verlässlichkeit unumgänglich sind.

6. Fairness

In Bürgerbeteiligungsverfahren ist auf Fairness unter den Beteiligten zu achten. Dialoge müssen gleichberechtigt stattfinden. Die Verständlichkeit der zu besprechenden Inhalte muss für alle Beteiligten gegeben sein. Die Diskussionen und Gespräche müssen von Offenheit und gegenseitigem Respekt vor Person und Meinung geprägt sein. Die Bürger/innen sind von anderen Teilnehmern ernst zu nehmen. Die allgemein gültige Maxime heißt: „Erst hören, dann reden“.
Zu Beginn der Bürgerbeteiligungsprozesse geben sich die Beteiligten entsprechende Regeln.

7. Dialogisch kooperative Kommunikationsregeln

Im Oberhausener Bürgerbeteiligungsprozess wird dialogorientiert, kooperativ und sich gegenseitig ergänzend von den Beteiligten nach Lösungen gesucht. Das dialogische Gespräch zwischen Bürger/innen und Verwaltung ist die Grundlage für Meinungsbildung, Austausch und Entscheidungsfindung. Bedingungen dazu sind Ehrlichkeit und Offenheit.
Demokratische Prinzipien werden durch die Bürgerbeteiligung gefördert.

8. Frühzeitigkeit/Vorhabenliste

Frühzeitigkeit heißt im Zusammenhang mit der Beteiligung von Bürgern an der Stadtgestaltung, die betroffenen oder interessierten Teile der Einwohnerschaft Oberhausens so früh zu informieren, dass Mitgestaltung bei Verfahren und Projekten auch tatsächlich von Anfang an möglich ist. Die Ergebnisse von Vorüberlegungen werden spätestens drei Monate vor der Erstberatung (in städtischen Gremien) in einer Vorhabenliste veröffentlicht.
Die Vorhabenliste wird zur frühzeitigen Information der Bürgerschaft genutzt. In ihr werden alle Vorhaben und Projekte der Stadt Oberhausen aufgelistet, nach dem die Vorüberlegungen dazu beendet sind. Die entsprechenden Verwaltungsabteilungen bringen ihre Ideen und Vorhaben in Form von Beiträgen, die nicht länger sind als eine DIN A4 Seite, dort ein. Die entsprechenden Texte werden einfach, klar und für jedermann verständlich abgefasst. Sie beinhalten die Beschreibung, den Ansprechpartner, das Ziel, die räumliche Erstreckung, die Auswirkungen für die Lebensqualität der Stadtgesellschaft, den Zeitplan, die möglichen Probleme/Auswirkungen und den betroffenen Personenkreis. Eine Kurzfassung des Kostenaufwands ist zu integrieren. Es werden Ansprechpartner benannt, die weitere Erklärungen geben können.
Die Vorhabenliste wird vierteljährlich veröffentlicht. Es sind verschiedene Medien, wie Aushänge, Internet, Presse etc. dafür zu nutzen.

9. Rückkopplung in breitere Öffentlichkeit

Da es meist nur eine kleinere Zahl von Beteiligten in Bürgerbeteiligungsverfahren gibt, ist es sinnvoll Zwischenergebnisse und Ergebnisse einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, um ein Meinungsbild darüber erstellen zu können. Die Meinungsbilder fließen in den Prozess der Bürgerbeteiligungsverfahren ein.
So wird sichergestellt, dass das Erarbeitete auch von einer größeren Anzahl von Bürgern akzeptiert wird.

IV. BOB-Kritik am Beschluss des Rats zur Bürgerbeteiligung

BOB zur Konstituierung des "Arbeitskreis Bürgerbeteiligung"

Mitglieder

Ein Verhältnis von 9 Bürgern zu 16 Politikern und Verwaltungsangehörigen in einer Stadt, deren Verwaltung stark mit Mitgliedern einer seit Jahren regierenden Partei durchsetzt ist, ist eigentlich undenkbar. Es ist nicht ersichtlich weshalb es eine Zusammensetzung des Arbeitskreises gibt, die sich an der Zusammensetzung des Stadtparlaments orientiert. Jeweils ein Vertreter jeder Fraktion/Gruppe hätte genügt.
Sieben Verwaltungsmitglieder sind zuviele. Die Verwaltung hätte hier dringend einsehen müssen, dass Bürgerbeteiligung immer eine Abgabe von Macht bedeutet, und sie muss sich in Zukunft zwingend zurücknehmen! Schließlich geht es bei Bürgerbeteiligung um den Ausgleich der üblich herrschenden ungleichen Verteilung von Macht. Grundvoraussetzung ist somit eine Verhaltensänderung der Verwaltung (und der Politik), ist die Abkehr von autoritärem Verhalten. Gefordert ist die Hinwendung zum partnerschaftlichen Umgang mit der Bürgerschaft, um deren Ideen und deren Kompetenz in Entscheidungen einzubeziehen.
Also hätte die Anzahl der bisherigen „Machthaber“ in einem Arbeitskreis, der die zukünftigen Regeln der Bürgerbeteiligung in Oberhausen erstellt, höchstens genauso groß sein dürfen wie die der Bürger: Politik/Verwaltung und Bürgerschaft im Verhältnis 1:1 wäre ratsam und sinnvoll gewesen.

Eine Vertreterregelung muss dringend eingebaut werden. Fehlt jemand schuldlos, so entsteht ein ungewolltes Ungleichgewicht unter den Mitgliedern des Arbeitskreises zum Nachtteil der betroffenen Gruppe.

Ein entscheidender Schwachpunkt in der Zusammensetzung des Arbeitskreises der Stadt ist das Fehlen von sachkundigen Experten zum Thema Bürgerbeteiligung. Ohne Expertenmitglieder im Arbeitskreis können schnell grundlegende Fehler gemacht werden. Entsprechende Fachautoritäten finden sich in Universitäten und Hochschulen. Wissenschaftliche Experten, die sich mit dem Thema Bürgerbeteiligung im Rahmen von Soziologie, Politologie, Verwaltungswissenschaft und Jura auseinandergesetzt haben, müssen dringend mit in den Prozess der Erstellung eines Bürgerbeteiligungskonzepts mit einbezogen werden. Da in diesem Prozess Bürger, Politiker und Verwaltungsangestellte beteiligt sind, ist nicht zu erwarten, dass allen gleichmäßig klar ist, welche soziologischen, politischen, juristischen und verwaltungstechnischen Problemstellungen man gegenüber stehen wird und wie diese zu lösen sind.
Es sollen mindestens zwei Wissenschaftler im Arbeitskreis vertreten sein, je einer aus dem Bereich Soziologie und Verwaltung (selbstverständlich mit Kompetenzen im Bereich Bürgerbeteiligung).
Ob sie nur beratend tätig sind oder auch Stimmrecht haben, entscheidet der Arbeitskreis.

Ob es eine externe Moderation des Arbeitskreises geben soll, muss der Arbeitskreis selbst
entscheiden können. Die Gefahr der Manipulation, selbst durch einen externen Moderator, ist nicht von der Hand zu weisen und zu unterschätzen.

Auswahl der Bürgermitglieder

Die Auswahl der Bürgermitglieder hätte zufällig aus dem Melderegister erstellt werden können. Demographische Faktoren werden üblicherweise dabei berücksichtigt, damit man eine möglichst breite demokratische und demographische Beteiligung gewährleisten kann.
Eine zufällige Auswahl aus dem Melderegister von 250 Personen hätte zu drei Informationsveranstaltungen eingeladen werden (je Stadtteil eine) können. Angehörige politischer Parteien hätten außen vor bleiben können, die Politik ist bereits im Arbeitskreis vertreten. Einige der 250 Bürger wären nicht zu den Veranstaltungen erschienen, andere wären während oder nach der Veranstaltung von selbst ausgeschieden (Zeitprobleme, mangelndes Interesse,…).
Aus den restlichen Interessierten hätten die eigentlichen Bürgervertreter gewählt werden können.

Eine Auswahl mit Fragebögen empfiehlt sich überhaupt nicht, da über die Bögen keinerlei relevante Informationen gesammelt werden können. Grundsätzlich wird im Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht erklärt welche differenzierten Ziele die Fragebögen verfolgen. Es wird nicht erklärt nach wem oder was der Fragebogen sucht. Die Zielrichtung des Fragebogens bleibt das Geheimnis der Verwaltung.
An welche Bürger wird der Fragebogen verteilt? An alle? Randomisiert an einen Teil der Bevölkerung? Wird er versendet (mit Rückumschlag)? An wie viele Bürger wird er versendet oder verteilt? Nach welchen Auswahlkriterien?
Welches sind die Kriterien, nach denen mit dem Fragebogen ausgesucht wird? Inwiefern sind die Antworten Ausschlusskriterien oder Kriterien des Einbeziehens von Personen? Diese Kriterien müssen transparent und offen angegeben werden!
Sind die Antworten etwa insgeheim mit Punktwerten belegt, deren Gesamtsumme eine Person in die engere oder endgültige Auswahl bringt? Ab welchem unteren Punktwert ist ein Bewerber ausgeschlossen?
Die Bildung/Ausbildung darf kein Kriterium sein! Jeder Bürger hat die grundsätzliche Chance im Arbeitskreis mitzuwirken!

Vorhabenliste

„Die Entscheidung des Verwaltungsvorstands wird in die Vorhabenliste aufgenommen und im Rat beschlossen.“
Der Begriff „Vorhabenliste“ ist ein absoluter Schlüsselbegriff im Thema „Bürgerbeteiligung“. Er beschreibt in der „Wissenschaft der Bürgerbeteiligung“ eine Liste, die üblicherweise ALLE Vorhaben einer Stadt auflistet, sobald das Konzept der Bürgerbeteiligung in einer Stadt eingeführt wurde. Sie beschreibt die einzelnen Verfahren transparent und für jeden verständlich (meist gibt es für die interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich unverstandenes erklären zu lassen).
Die Interessierten eines Themas/Vorhabens müssen sehr frühzeitig informiert sein, das zu Bearbeitende bleibt dadurch offen. Je später man mit Beteiligung beginnt, desto eingeschränkter sind die Akteure. Dies behindert Beteiligungsverfahren und ihre Gestaltungsmöglichkeiten schon im Ansatz gewaltig.
Deshalb muss es eine offene „Vorhabenliste“ geben, die ganz am Anfang eines Beteiligungsprozesses steht.
Die Teile der Stadtgesellschaft wie Bürger, Bürgerinitiativen, Vereine, Verbände, auch die Politik und die Verwaltung können dann, nach Sichtung der Vorhabenliste, zusammen mit der Verwaltung (ein „Bürgerbüro“, ein Gremium aus Verwaltungsleuten und „Antragstellern“) ein Bürgerbeteiligungsverfahren anregen.
Die Vorhabenliste ist die Basis der Bürgerbeteiligung, in der rückhaltlos alle Vorhaben aufgelistet sind. Es darf nicht sein, dass die Verwaltung darüber entscheidet, was die Liste enthält. Auch nicht in der Zeit einer Interimslösung!
Die Vorhabenliste muss vor die Entscheidung des Verwaltungsrats gesetzt werden, sie enthält alle Vorhaben. Danach, entscheidet der Verwaltungsrat in Absprache mit den Menschen, die zu einzelnen Vorhaben eine Bürgerbeteiligung wünschen (besser ein Gremium aus Verwaltung und interessierten Bürgern, u.U. „Bürgerbüro“), ob tatsächlich eine Beteiligung beim Rat beantragt wird und welches Verfahren zur Beteiligung Anwendung findet.
„In diese Vorhabenliste werden Projekte und Planungen der Stadt aufgenommen, bei denen ein Interesse oder die Betroffenheit einer Vielzahl von Bürger/innen gegeben ist bzw. unterstellt werden kann.“ (Beschlussvorlage Z. 151)
Bei einem Bürgerbeteiligungskonzept hat die Vorhabenliste, wie bereits erwähnt, alle Projekte und Planungen einer Stadt zu enthalten.
Die Auswahl der Vorhaben kann niemals der subjektiven Entscheidung der Verwaltung auf der Basis von Vermutung und Verdacht sein, ob Teile der Stadtgesellschaft ein Beteiligungsverfahren wünschen könnten oder nicht. Die Vorhabenliste wird mit allen Projekten und Planungen „befüllt“, die die Stadt vorhat, egal wie groß, wie teuer oder wie wichtig sie sind. Dann entscheidet sich durch die interessierten Teile der Bürgerschaft welche Vorhaben einen Beteiligungsprozess erfahren sollen.

Transparenz

Es wird im Vorschlag der Verwaltung nicht darauf verwiesen, dass Transparenz auf allen Ebenen der Bürgerbeteiligung Bedingung ist. Die Transparenz ist ein Schlüsselbegriff der Bürgerbeteiligung, der in der Beschlussvorlage klar zu kurz kommt.
Über allem, was Bürgerbeteiligung betrifft, steht der Begriff der Transparenz. Alle Stufen des Beteiligungsprozesses, sowie alle Inhalte, Beiträge und Informationen des fortschreitenden Verfahrens sind offen und für jedermann zugänglich und verständlich zu gestalten. Alle Phasen der Prozesse sind transparent zu halten. Alle Verfahrensteile, alle Erklärungen, Mitteilungen, im gesamten Beteiligungsprozess, wie auch in dessen Einzelschritten unterliegen der Transparenz.
Auch bei negativen Mitteilungen, Nachrichten und Beschlüssen wird durch Erklärungen, die Transparenz zur Grundlage haben, die Akzeptanz erhöht, vielleicht sogar gewährleistet.
Mitteilungen über die Arbeitsschritte und Erfolge des Arbeitskreises, der das
Bürgerbeteiligungskonzept erarbeitet, sind zu veröffentlichen. Das gleiche gilt für die späteren
Arbeitskreise zu den Vorhaben und Projekten.

Finanzen

Bürgerbeteiligung kostet leider Geld (Büromaterialien, Aufwandsentschädigungen, Expertenhonorare, Moderatorhonorar, Raummieten,…). In einem zu erarbeitenden Prozess, der zum Bürgerbeteiligungskonzept einer Stadt führt, genauso wie in späteren Bürgerbeteiligungsverfahren nach der Erstellung des Konzepts, muss der finanzielle Rahmen geklärt sein. Die Verwaltung beschreibt nicht, welche Kosten auf die Stadt zukommen, auch nicht aus welchen Bereichen des Haushalts sie gedeckt werden. Inwiefern Ehrenamtlichkeit oder sonstiges die Kosten abfedern können, findet ebenfalls keine Erwähnung im Beschlussvorschlag.