Keine Bebauung im Hinterland der Kirche St. Judas Thaddäus

von Peter Bruckhoff

Das Bündnis Oberhausener Bürger (BOB) hatte als einziger politischer Vertreter die Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 751 am 08. Februar 2021 abgelehnt.

Auf dem Hinterland der Kirche St. Judas Thaddäus befindet sich das unbebaute Flurstück 14. Jetzt will die Stadt dieses Gelände einer neuen Nutzung zuführen. Die Stadt Oberhausen hat dieses „Grabeland“ allerdings vor vielen Jahrzehnten interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt.

Seit Jahrzehnten

Gut 20 idyllische Garten werden seit Jahrzehnten hier gehegt und gepflegt. Es entstand eine grüne Oase. Nun befürchten die Kleingärtner, dass sie, wie die Betroffenen des MAN Geländes in Sterkrade, kurzfristig allerdings jetzt von der Stadt eine Kündigung erhalten und ihr grünes Kleinod aufgeben müssen.

„Die Gärten müssen auf jeden Fall erhalten bleiben“ sagt BOB Ratsmitglied Peter Bruckhoff. Umweltschutz und Klimawandel sollte für alle Beteiligten Argument genug sein, nicht jede freie Fläche zu bebauen. Ständig spricht man in der Politik davon, wertvollen Boden zu entsiegeln, hier kann verhindert werden, das wertvolle Flächen versiegelt werden.

 

Grüne Oase

„Keinesfalls darf hier über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger und der Anwohner hinweg aber vor allen Dingen nicht an den Kleingärtnern vorbei, eine so wichtige Entscheidung getroffen werden.“ so Bruckhoff weiter. In der Beschlussbegründung heißt es wörtlich: „Insbesondere die Kleingartenanlage „Auf dem Horst“ stellt aufgrund ihrer Lage eine attraktive Wohnbaufläche dar, die aber eine angemessene Einbindung in die Nachbarschaft benötigt.“ Hier wird grundsätzlich die Aufgabe der Kleingartenanlage in Betracht gezogen, nicht aber der Erhalt dieser Idylle.

Noch vor kurzem wurde ein Aufstellungsbeschluss für eine Bebauung an der Falkestraße von der Mehrheit des Rates inclusive SPD und Grüne abgelehnt.

Das Bündnis Oberhausener Bürger stellt sich an die Seite der Kleingärtner und spricht sich klar gegen eine Bebauung aus. 

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