„Es werde Licht?“ im LED-Lampendesaster

von BOB

Ein Drittel der 190 kritisierten Straßen angeblich „normgerecht“. OGM soll Kriterien offenlegen

„Und Gott sprach: Es werde Licht!
und es ward Licht.
Und Gott sah, daß das Licht gut war.“
Buch Moses, Genesis, Kapitel 1, Vers 3, 4

Es ist wieder Zeit für Wunder, stellt das Bündnis Oberhausener Bürger fest: „Neuerdings werden Straßen, die Bürger als zu dunkel kritisiert haben, offenbar durch das bloße Wort erhellt“, vermutet BOB-Ratsherr Peter Bruckhoff bei der Durchsicht der von der OGM veröffentlichten Beschwerdeliste zum LED-Lampen-Desaster. Ein Drittel der 190 kritisierten Straßen soll nach diesen Angaben „normgerecht“ beleuchtet sein. Bruckhoff: „Allein uns fehlt der Glaube. Daher fragen wir: nach welcher Norm?“

Normgerechte Beleuchtung

Tatsächlich handelt es sich bei den angeblich normgerecht beleuchteten Straßen größtenteils um solche, die noch in der Ratssitzung im September 2016 in der Bearbeitung zurückgestellt worden sind. So ist etwa die Alsfeldstraße in Sterkrade von Bürgern als „zu dunkel“ beurteilt worden, ebenso An der Tongrube, Annabergstraße, Kiwittenberg, Ohrenfeld und viele andere. „Die Stadt hat damals in diesen Fällen zwar keinen aktuellen Handlungsbedarf gesehen. Das bedeutet aber nach unserer Auffassung nicht, dass die Bürgerbeschwerden nicht ernst zu nehmen sind oder nicht bearbeitet werden müssen“, meint Bruckhoff und bittet die OGM, die Kriterien offenzulegen, nach denen diese Straßen als „normgerecht“ beurteilt wurden.

Hindernisse nicht sichtbar

Denn in einer kleinen Anfrage von BOB zu diesem Thema betonte das Dezernat Stadtplanung, die Normen des Deutschen Instituts für Normung seien nicht rechtsverbindlich. Und: „Im allgemeinen Straßenverkehrssicherungsrecht finden sich keine Kriterien zur Beleuchtungsqualität.“ Im Ergebnis bliebe daher festzuhalten, „dass eine Beleuchtungspflicht immer dann entsteht, wenn a) Stellen, an denen Hindernisse nicht ausreichend erkennbar sind und dadurch besondere Gefahrenquellen darstellen, aber b) nur im Rahmen des Zumutbaren und der kommunalen Leistungsfähigkeit.“ Verbindlich sei daher nur die Beleuchtung von Fußgängerüberwegen.

Bruckhoff fordert erneut: „Da sich die Umrüstung auf LED-Technik schon als klassische Fehlplanung herausgestellt hat, darf nicht noch zusätzlich der Fehler gemacht werden, auf objektive und berechtigte Bürgerkritiken nicht einzugehen. BOB ist aber gerne bereit, sich von der OGM bei Ortsbegehungen überzeugen zu lassen, dass die infrage stehenden ein Drittel der 190 Straßen tatsächlich normgerecht beleuchtet sind.“

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