BOB sorgt für sichere Markierung

von BOB im Rat

„Nach wochenlanger Diskussion konnte am letzten Donnerstag die Verwaltung endlich davon überzeugt werden, auf der Teutoburger Straße einen regelkonformen Radfahrstreifen umzusetzen - wie BOB ihn seit Anfang November gefordert hatte,“ freut sich BOB-Bezirksvertreter Karl-Heinz Mellis.

"Dooring Unfälle"

„Plötzlich ist auch halbseitiges Hochbordparken möglich, welches bis vor kurzem nach Darstellung der Verwaltung noch unzulässig war. Der dadurch breitere Verkehrsraum reicht nun aus, um zwischen dem Radfahrstreifen und dem Längsparkstreifen einen Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m Breite zu markieren. Dieser Sicherheitstrennstreifen ist notwendig, um Unfälle wegen plötzlich geöffneter Autotüren, den sogenannten „dooring- Unfällen“, zu vermeiden,“ ergänzt BOB – Bezirksvertreter Georg Gördes.

 „Durch das halbseitige Hochbordparken und des dadurch möglichen Sicherheitstrennstreifens wird nicht nur das Radfahren sicherer, es können auch alle bisherigen Parkmöglichkeiten erhalten bleiben. Das war uns insbesondere für die inhabergeführten Fachgeschäfte besonders wichtig. Also eine win-win Situation für Rad- und Autofahrer,“ sind sich beide BOB-Politiker einig.  

Noch vor zwei Wochen wurde in der Bezirksvertretung Osterfeld dem BOB - Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage einstimmig zugestimmt. Demnach sollte über die Fortführung der Markierungsarbeiten erst beschlossen werden, wenn einige Gutachterlichen Stellungnahmen – z.B. auch über die Zulässigkeit des halbseitigen Hochbordparkens – vorliegen.

Entscheidung aufgehoben

In der Ratssitzung am Montag wurde dieser Beschluss wieder aufgehoben. Die beschlossenen Gutachterlichen Stellungnahmen sollen erst im Nachhinein eingeholt werden. Seitens der Verwaltung wurde zugesagt, dass wenn die Gutachterlichen Stellungnahmen Empfehlungen für mögliche Umbaumaßnahmen enthalten, diese auch sukzessive umgesetzt werden.

Begründung: Da der fehlerhafte Zwischenzustand eine Gefahrenlage darstellt, soll aus Gründen der Verkehrssicherheit der Rat von seinem Rückholrecht Gebrauch machen und auch ohne die Gutachterlichen Stellungnahmen die Markierung des Sicherheitstrennstreifens beschließen.

„Die plötzliche Eile ist nicht nachvollziehbar. Noch am 30. November 2019 war die Verkehrsdezernentin Frau Lauxen auf einem großen Foto in Begleitung der Herren Dr. Marißen und Schmidt vom ADFC in der WAZ abgebildet, wie sie dem angeblich vorbildlichen Radweg entlangradeln. Schon vier Wochen später stellt sich der gleiche Radweg nun als Gefahrenlage dar. So viel zur Fachkenntnis der Beteiligten,“ wundert sich BOB-Mann Georg Gördes.

„Der ADFC Oberhausen/Mülheim hat bisher alle von der Verwaltung vorgestellten Planungsvarianten - auch ohne die erforderlichen Sicherheitstrennstreifen – als Verbesserung kommentiert und der Ausführung bedingungslos zugestimmt. Er stellt sich damit gegen die Forderung des ADFC-Bundesverbands, der 0,75 m breite Sicherheitstrennstreifen für unerlässlich hält. Im Übrigen hatte BOB den ADFC Oberhausen/Mülheim durch E-Mail vom 06. und 11. November 2019 um Stellungnahme und um Austausch in der Sache gebeten, ohne bisher eine Antwort zu erhalten,“ erläutert BOB-Ratsherr Karl-Heinz Mellis.

Das Thema:

Neumarkierung der Teutoburger Straße

Der Vorsitzende der Osterfelder BOB-Fraktion Karl-Heinz Mellis hatte für die Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld am 05. November 2019 eine Aussprache zu den “Markierungsarbeiten zur Radwegeführung auf der Teutoburger Straße” als Thema für eine aktuelle Stunde beantragt.

Grund für den Antrag waren Beschwerden aus der Bürgerschaft im Umfeld der Teutoburger Straße. Es wurden darin Befürchtungen deutlich, dass die neue Radwegeführung offensichtlich nicht den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift Straßenverkehrsordnung und den entwurfstechnischen Regelwerken entspricht.

Karl-Heinz Mellis hat sehr ausführlich dargelegt, welche Anforderungen für eine sichere Radwegeführung gelten müssen und forderte die Stadtverwaltung auf, zunächst eine gutachterliche Prüfung zur Planung und Umsetzung durchzuführen.

Die Arbeiten auf der Teutoburger Straße gingen indes unvermindert weiter.

Das Bündnis Oberhausener Bürger sieht in der neuen Radwegeführung, so wie sie derzeit markiert wird, eine deutliche Gefahr für Leib und Leben der Radfahrer und hat deshalb Widerspruch beim Ministerium für Verkehr des Landes NRW und der Bezirksregierung Düsseldorf erhoben.

Aus der bereits vorliegenden Antwort der Bezirksregierung geht die Prüfung unseres Anliegens hervor.

Die Antwort des Ministerims steht noch aus.

WAZ Artikel vom 29.11.2019 "Und plötzlich geht die Türe auf"

Die BOB-Fraktion in der Bezirksvertretung Osterfeld hat für die Sitzung am 03. Dezember 2019 zum Thema „Markierungsarbeiten zur Radwegeführung auf der Teutoburger Straße“ zwei Anträge eingereicht:

Die Stadtverwaltung Oberhausen hat zwischenzeitlich selbst erkannt, dass die Planung und die Umsetzung der Neumarkierung fehlerhaft waren und hat für die anstehende Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld am 03.12.2019 einen Ergänzungsvorschlag erarbeitet. Dieser Vorschlag beinhaltet drei mögliche Varianten, die zur Umsetzung benannt werden. Doch keine dieser Varianten ist entscheidungsfähig, da wesentliche Punkte fehlen und in der voreiligen neuen Planung nicht berücksichtigt worden sind.
Das Bündnis Oberhausener Bürger hat einen Änderungsvorschlag erarbeitet, der in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung zur Entscheidung ebenfalls auf der Tagesordnung steht:

Änderungsantrag zu Ergänzung Neumarkierung der Teutoburger Straße

Unser Vorschlag lautete:

Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt über die Vorlage B/16/5284-01 erst zu beraten, wenn

  1. die von Herrn Prof. Dr.-Ing. Gerlach angefragten und in der Gutachterlichen Stellungnahme verwerteten Informationen auch den Mitgliedern der Bezirksvertretung Osterfeld vorliegen,
  2. in der Beschlussvorlage die enthaltenen Widersprüche bezüglich der Breite des Sicherheitstrennstreifens aufgelöst werden,
  3. überarbeitete Entwurfszeichnungen vorliegen, aus der die Bereiche des vorgesehenen Hochbordparkens zu ersehen und insbesondere auch der Wegfall von derzeit vorhandenen Parkmöglichkeiten zu entnehmen ist,
  4. eine Gutachterliche Stellungnahme vorliegt, aus der zu entnehmen ist, dass das einseitige Hochbordparken trotz der vorhandenen Bordsteinhöhe zulässig und der vorhandene Unterbau für dieses Parken geeignet ist,
  5. von Herrn Prof. Dr.-Ing. Gerlach eine Gutachterliche Stellungnahme mit Freigabevermerk für die priorisierte Variante 3 vorliegt,
  6. die Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zum Widerspruch der BOB-Fraktion vom 11. November 2019 vorliegt.

Die Bezirksvertretung Osterfeld hat diesen Vorschlag in der Sitzung am 03.12.2019 einstimmig angenommen.

Die Arbeiten ruhen nun bis die Stadtverwaltung sämtliche kritische Fragen und Widersprüche geklärt hat und eine neue Planung der Bezirksvertretung Osterfeld zur Entscheidung vorgelegt hat.

Rat der Stadt hebt Entscheidung auf

Relativ überraschend hat die Stadtverwaltung für die Ratssitzung am 16. Dezember 2019 eine Beschlussvorlage vorbereitet:

  1. Der Rat der Stadt übt sein Rückholrecht im Sinne des § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung vom 19.11.2018 aus.

  2. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Ergänzung eines Sicherheitstrennstreifens zum Radfahrstreifen auf der Teutoburger Straße. Hierzu ist beidseitig ein zusätzlicher Breitstrich im Abstand von 75 cm zum Radfahrstreifen zu markieren und halbseitiges Hochbordparken anzuordnen

Der Rat der Stadt hat einstimmig zugestimmt.

BOB: Radweg nur mit Sicherheitstrennstreifen

So wie der Radfahrstreifen derzeit angelegt ist, stellt er keinesfalls eine Verbesserung dar, wie Herr Prof. Dr. jur. Dieter Müller vom Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten ausführt: Er stellt vielmehr „eine Amtspflichtverletzung dar, die für alle Radfahrer lebensgefährlich sein dürfte.“

So sehen es auch die Bürger*innen. Von 1.500 Stck. verteilten Umfragebögen auf der Teutoburger Straße bestätigten 97% der Rückläufer, dass sich die Sicherheit der Radfahrer durch die Neumarkierung nicht erhöht hat. Ebenfalls 97% bestätigen, dass die Neumarkierung zu keiner Verbesserung der Verkehrssituation auf der Teutoburger Straße führt, 92% sind der Meinung, dass keine Bürgerbeteiligung zu dieser Maßnahme stattgefunden hat und 94% halten den Wegfall von Parkmöglichkeiten für die Geschäftsleute und Gewerbetreibende für existenzgefährdend.

Selbstverständlich muss der Grünen-Bezirksvertreter Ralf Langnese für seine grüne Dezernentin Lauxen in die Bresche springen, obwohl ihm Gutachten der Sachverständigen Prof. Dr.-Ing. Gerlach und PGV Dipl.-Ing. Gündel vorliegen, die eindeutig beweisen, dass die Ausführung nicht dem gültigen Regelwerk für Radfahrstreifen entspricht.

"Mir ist nicht bekannt, dass man sich entschuldigen muss, wenn man sich für die Unversehrtheit von Radfahrer*innen einsetzt und Fehler der Verwaltung verhindern will. Bisher dachte ich, dass der Einsatz zum Wohle der Bürger*innen die gemeinsame Aufgabe der Mitglieder der Bezirksvertretung Osterfeld sei" meint der Vorsitzende der Osterfelder BOB Fraktion Karl-Heinz Mellis.

Die Linke Liste und Frau Walther hatten an der Sitzung nicht teilgenommen, so dass es anmutet, als wenn Blinde über die Farbe reden. Um auf gleichen Informationsstand zu kommen, sollten sie sich zunächst die Gutachterlichen Stellungnahmen auf der Homepage www.bobfraktion.de ansehen.

Es geht primär nicht um den Erhalt der Parkmöglichkeiten, sondern um die Ausführung eines 0,75 m breiten Sicherheitstrennstreifens zwischen den Parkmöglichkeiten und dem Radfahrstreifen. Lt. Prof. Dr.-Ing. Gerlach zeigen aktuelle Erkenntnisse, dass bei der Anlage von Radfahrstreifen ein Sicherheitstrennstreifen notwendig ist, um die ansonsten recht hohe Zahl von „dooring-Unfällen“ zu vermeiden. Dieser Sicherheitstrennstreifen fehlte bisher in allen Planungen der Verwaltung.

Aufgrund der geführten Diskussion und als Ergebnis der von BOB beauftragten Gutachterlichen Stellungnahmen, legt die Verwaltung nun drei Varianten vor, die alle einen Sicherheitstrennstreifen von 0.75 m enthalten. Die von der Verwaltung favorisierte Variante 3 sieht ein halbseitiges Hochbordparken vor, so dass der gewonnene Verkehrsraum für den erforderlichen Sicherheitstrennstreifen genutzt werden kann.

Verschiedene Voraussetzungen müssen noch von der Verwaltung geprüft bzw. nachgewiesen werden, so dass eine Abstimmung über die Vorlage einstimmig (bei Enthaltung des Grünen-Bezirksvertreters Ralf Langnese) ausgesetzt wurde. Bereits für die nächste Woche ist ein weiteres Gespräch terminiert, um zu einem gemeinsamen Konsens zu kommen.

Es handelt sich also nicht um populistisches Wahlkampfgetöse, sondern um das erfolgreiche Kümmern um die Interessen von radfahrenden Bürger*innen. Wenn gleichzeitig alle Parkmöglichkeiten erhalten bleiben können, umso besser.        

Der ADFC Oberhausen/Mülheim hat bisher alle von der Verwaltung vorgestellten Planungsvarianten - auch ohne die erforderlichen Sicherheitstrennstreifen - positiv kommentiert und der Ausführung bedingungslos zugestimmt. Solange der ADFC Oberhausen/Mülheim kritiklos Radfahrstreifen auch ohne Sicherheitstrennstreifen befürwortet, ist er für „normale“ Radfahrer*innen kein glaubwürdiger Gesprächspartner, so dass auf dessen Stellungnahme in der Bezirksvertretung Osterfeld verzichtet werden konnte.

Im Übrigen hatte BOB im Rat den ADFC Oberhausen/Mülheim durch E-Mail vom 06. und 11. November 2019 um Stellungnahme und um Austausch in der Sache gebeten, ohne bisher eine Antwort zu erhalten.

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