Was die Stadtverwaltung verschweigt: LVR empfiehlt Denkmalschutz für Mawick Mosaik

von BOB

Das LVR-Amt für Denkmalpflege empfiehlt den Erhalt des Mawick Mosaiks ohne Wenn und Aber. Das Mosaik an dem Gebäude der ehemaligen Stadtteilbibliothek Sterkrade ist historisch und künstlerisch schützenswert - dies geht aus einem Schreiben an die untere Denkmalbehörde der Stadt hervor, das laut LVR der Verwaltung bereits Mitte Juni zugeleitet wurde. „Es ist deshalb skandalös, dass der Hauptausschuss gut eine Woche danach - am vergangenen Montag – den Abriss mit Mehrheit beschlossen hat“, kritisiert BOB-Ratsherr Peter Bruckhoff.

Bruckhoff stellt die Frage, ob die Verwaltung der Politik mit dem Abriss-Antrag reinen Wein eingeschenkt hat: „Im Beschluss behauptet die Stadt, der Abriss mit der geringen Chance, lediglich Teile des Mosaiks zu erhalten, wäre mit dem LVR abgestimmt. Im Gespräch mit uns hat sich der Sprecher des LVR von dieser Aussage aber in aller Deutlichkeit distanziert. Der LVR-Sprecher hat zudem unsere Meinung bestätigt: Man kann das Mosaik erhalten, wenn man die Wand stehen lässt.“ Dabei könnten auch die schon bestehenden Fenster in der Fassade vergrößert werden, „wer behauptet, es würden wegen des Mosaiks 'Dunkelkammern' entstehen, will den Bürger offenbar bewusst in die Irre führen“, meint der BOB-Ratsherr.

Auch darüber, ob man den Abriss womöglich mit den 320.000 Euro Fördergeldern aus dem Programm „Aktive Stadt“ des Landes bezahlen will, hat die Verwaltung im Ausschuss geschwiegen. Bruckhoff: „Der Ball liegt aber immer noch im Feld der Stadtverwaltung so lange die Fassade noch nicht zerstört wurde.“

Damit die stadtprägenden Denkmäler und Kunstwerke in Zukunft erhalten bleiben, fordert BOB einen Denkmalpflegeplan, „in dem alle bestehenden Denkmäler und auch Kunst im öffentlichen Raum inventarisiert und in ihrem Zustand bewertet werden. Darüber hinaus sollen Bürger stadtprägende Bauten und Objekte vorschlagen können, die in diese Liste aufgenommen werden. Die Liste soll die Grundlage bilden für einen Entwicklungsplan zum Erhalt und zur Pflege.“

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