Noch mehr Stress bei der Parkplatzsuche?

von BOB

Neuregelung zu Stellplätzen darf Bürger nicht belasten. Landesverordnung heizt Wettbewerb zwischen Städten an

Müssen wir künftig mehr Nerven lassen bei der Suche nach Parkplätzen? Haben Einzelhändler in den Innenstädten noch mehr Nachsehen gegenüber der „grünen Wiese“, weil es im Umfeld bald weniger Parkmöglichkeiten gibt? Die BOB-Fraktion sieht erheblichen Stress auf Verkehr und Bürgerseele zukommen, weil das Land die Stellplatzverordnung für Neubauten aufgehoben hat. Mit einem Antrag im Planungsausschuss und im Rat will die Fraktion den Anstoß für eine gütliche Regelung zwischen den Interessen von Investoren und Anwohnern geben.

Negativer Einfluss auf den Einzelhandel

Denn wer Wohnungen schafft, müsste in Zukunft nicht in demselben Maße wie bisher für einen Parkplatz sorgen. Bislang galt ein Verhältnis von 1 zu 1 – mit Ausnahmen. Eine Änderung dieses Verhältnisses hätte zufolge, dass gerade in dicht bewohnten Stadtquartieren möglicherweise weniger Plätze vorhanden sind als gebraucht werden. „Anwohner müssen dann länger nach Parkplatzen suchen, die womöglich weiter weg liegen“, befürchtet Karl-Heinz Mellis, BOB-Ratsherr und Dipl.-Ing. Architekt. Gerade in der City müssten Anwohner stärker als bisher mit Einkäufern konkurrieren – „das wiederum kann einen negativen Einfluss auf den Einzelhandel haben“.

Zum Jahresende hat die Landesregierung die Bauordnung aufgehoben, weil man damit Anreize für günstigen Wohnraum setzen will. Die Kommunen müssen bis zum 1. Januar 2019 eigenverantwortlich regeln, wie sie die Zahl der Stellplätze an die realen infrastrukturellen Verhältnisse im Stadtquartier anpasst. Mellis rechnet mit Verschiebungen des Bedarfs vom privaten in den öffentlichen Raum. „Das wird einerseits für Unmut sorgen, wenn Alteigentümer, die für ihre Stellplätze vor Jahren bezahlt haben, plötzlich noch einmal zur Kasse gebeten werden, weil die Stadt vor ihrer Tür den Ausgleich schafft für Wohnungen, die ein paar Hausnummern weiter entstehen.“

30.000 Euro

Zudem werde der Wettbewerb um Investoren unter den Städten gehörig angeheizt. Denn Stellplätze sind kein geringer Kostenfaktor für Bauherren. Gut 30.000 Euro kann für eine einzelne Bucht kalkuliert werden. „Die Stadt, die sich am meisten Entgegenkommen leisten kann, ist für Investoren natürlich attraktiv. Als arme Stadt kann Oberhausen aber nicht auf solche Anleger verzichten“, mahnt Mellis.

Kommunale Satzung erforderlich

Mit seinem Antrag will BOB einerseits den Weg freimachen für dringend benötigten Wohnraum, andererseits eine Ungleichbehandlung von Alt- und Neueigentümern verhindern. Um das zu erreichen, sollte eine neue Satzung grundsätzlich die bisherige Stellplatzpflicht beibehalten und gezielt Ausnahmen und Erleichterungen für bestimmte Baumaßnahmen oder regionale Besonderheiten berücksichtigen.

Denn es wird Jahre dauern, bis die Verwaltung eine detaillierte Analyse der verkehrlichen Infrastruktur in den einzelnen Stadtquartieren erarbeiten und mit ihrem Mobilitätskonzept abgleichen kann. Neue Erkenntnisse könnten aber jederzeit in die Stellplatz-Satzung aufgenommen werden. Dipl.-Ing. Architekt Karl-Heinz Mellis: „Wenn in der neuen Satzung auch noch berechtigte Erleichterungen formuliert werden, verbessert sich damit das Klima zur Ansiedlung von preiswerten Wohnungsbau in Oberhausen.“

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